Ernährungsmedizin

Ernährungsmedizinische Beratung

Individuelle Ernährungsberatung bei Übergewicht, Stoffwechselerkrankungen oder ernährungsbedingten Beschwerden.

Kassenleistung
Dauer: 45-60 Minuten (Erstberatung)
IGEL-Leistung

Für wen ist diese Leistung?

Alle Patientinnen und Patienten

Diese Leistung steht allen Patientinnen und Patienten offen.

Das ist enthalten

  • Ausführliche Ernährungsanamnese
  • Analyse des aktuellen Ernährungsverhaltens
  • Körperliche Untersuchung und Gewichtsbestimmung
  • Erstellung eines individuellen Ernährungsplans
  • Praktische Tipps für den Alltag
  • Begleitung bei Ernährungsumstellung
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Ernährungstagebuch der letzten 7 Tage (falls möglich)
  • Aktuelle Laborwerte (falls vorhanden)
  • Liste von Allergien und Unverträglichkeiten
  • Bereitschaft zur Verhaltensänderung

Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation

Die Ernährungsberatung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. Diabetes, Adipositas, Fettstoffwechselstörung, Nahrungsmittelunverträglichkeiten).

Als Wunschleistung

Als Wunschberatung ohne medizinische Diagnose ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht wird im Rahmen der Beratung ärztlich festgelegt.

Selbstzahlerleistung

Die ernährungsmedizinische Beratung ist eine Selbstzahlerleistung. Einige Krankenkassen bezuschussen Ernährungskurse.

Erstberatung vereinbaren

Kosten

Kassenleistung

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Als Wunschleistung

90,00 €

GOÄ 1/3 (Beratung, je nach Dauer)

Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.

Privatpatienten & Selbstzahler

Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Ernährungsmedizinische Beratung und allen weiteren Leistungen.