Ernährungsmedizinische Beratung
Individuelle Ernährungsberatung bei Übergewicht, Stoffwechselerkrankungen oder ernährungsbedingten Beschwerden.
Für wen ist diese Leistung?
Diese Leistung steht allen Patientinnen und Patienten offen.
Das ist enthalten
- Ausführliche Ernährungsanamnese
- Analyse des aktuellen Ernährungsverhaltens
- Körperliche Untersuchung und Gewichtsbestimmung
- Erstellung eines individuellen Ernährungsplans
- Praktische Tipps für den Alltag
- Begleitung bei Ernährungsumstellung
- Regelmäßige Verlaufskontrollen
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Ernährungstagebuch der letzten 7 Tage (falls möglich)
- Aktuelle Laborwerte (falls vorhanden)
- Liste von Allergien und Unverträglichkeiten
- Bereitschaft zur Verhaltensänderung
Kostenübernahme
Bei medizinischer Indikation
Die Ernährungsberatung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. Diabetes, Adipositas, Fettstoffwechselstörung, Nahrungsmittelunverträglichkeiten).
Als Wunschleistung
Als Wunschberatung ohne medizinische Diagnose ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht wird im Rahmen der Beratung ärztlich festgelegt.
Selbstzahlerleistung
Die ernährungsmedizinische Beratung ist eine Selbstzahlerleistung. Einige Krankenkassen bezuschussen Ernährungskurse.
Kosten
Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
90,00 €
GOÄ 1/3 (Beratung, je nach Dauer)
Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.
Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.
